Startgeld

Planst du ein Training zu organisieren, dann helfen dir folgende Informationen:

Zur Nutzung unserer OL-Karten für Trainings und Wettkämpfe gelten folgende Weisungen:

Allgemeine Bemerkungen:

  • Vergewissere dich, in welchem Kanton (Thurgau oder St. Gallen) der Wald hauptsächlich liegt. Eine gute Übersicht findest du unter map.geo.admin.ch. Je nach Kanton gelten unterschiedliche Kriterien zu Meldepflichten, spezielle Zonen, etc.
  • In Wildruhezonen ist das Betreten des Waldes im Winter nur auf speziell bezeichneten Wegen / Routen erlaubt, teilweise besteht auch im Sommer ein Wegegebot.
  • Bei Trainings zwischen 1. Oktober und 31. Dezember solltest du mit der betroffenen Jagdgesellschaft Kontakt aufnehmen (=> Jagdsaison, Sicherheit!)

Weitergehende Bemerkungen zum Kanton Thurgau (gemäss der Richtlinie zu Veranstaltungen im Thurgauer Wald):

  • Für mehrtägige Trainings und Anlässe ab 100 Teilnehmer besteht eine Melde- und Bewilligungspflicht.
  • Trainings und Aktivitäten (Schülerkurs etc.) mit mehr als 25 Teilnehmern müssen dem zuständigen Förster und den Jägern mit dem Meldeformular gemeldet werden. Zusätzlich muss der beanspruchte Perimeter bezeichnet werden (entweder ganze OL-Karte oder Teile davon eingezeichnet: Beispiel). Für die Sommertrainings übernimmt dies der Trainingskoordinator. Eine Liste der Förster und Jäger pro Wald bekommst du bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Ruhige Waldzonen müssen in der Regel als Sperrgebiete ausgeschieden werden. Ausnahmen davon (insb. bei offenem, «weiss kartiertem» Wald) müssen direkt mit Förster und Jäger abgesprochen werden. Führen Waldstrassen oder Wanderwege (keine selbstgebauten Biketrails) durch diese Flächen, so können diese Wege von den Sperrgebieten ausgenommen werden.
  • Bändeltrainings dürfen sich maximal über eine Zeitdauer von 2 Wochen erstrecken. Liegt eine geschlossene Schneedecke im Wald, so ist das Bändeltraining abzubrechen.
  • Für Nacht-OL-Trainings und -Wettkämpfe gelten zusätzliche Bestimmungen (Details in der Veranstaltungsrichtlinie).

Weitergehende Bemerkungen zum Kanton St. Gallen (gelten auch für Bändeltrainings)

  • Für Trainings und Wettkämpfe besteht eine Melde- und Bewilligungspflicht. Während der Wildsetzzeit (1. Mai bis 15. Juli) gilt diese Pflicht ab 50 Teilnehmern, ansonsten ab 150 Teilnehmern.
  • Für die wöchentlichen OL-Trainings von Frühling bis Herbst informiert der Trainingskoordinator den Wildhüter und die Förster.
  • Wildruhezonen der Typen A und B («sensible Wildlebensräume») sollen bei Trainings insbesondere im Winter umgangen werden, sofern dies mit der Trainingszielsetzung vereinbar ist. Lassen sich die betroffenen Flächen nicht umgehen, so melde dies bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Ein Nutzungsverbot dieser Flächen besteht nicht!
  • Teile der OL-Karten Selamatt, Thurwis-Älpli, Säntisalp, Wolzenalp (ab Herbst 2022), Altenberg-Ruerwald, Wildberg, Rehwald (Flawil) und der Dietschwiler Höchi liegen in kantonalen Lebensraumschon- und kerngebieten. Planst du eine Aktivität auf diesen Karten, so melde dies bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., so dass die Nutzung der betroffenen Flächen abgesprochen werden kann.

ROLV NOSSport verein tJungend und Sportswissorienteering